Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus / -häuser Blomstugan, Bunn, Schweden             

 

Der Mietvertrag:

Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus / die Ferienhäuser kommt zwischen Ihnen als Mieter und mir, als privatem Vermieter zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken. Es befindet sich in Bunn, Schweden.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der schriftlichen Reservierungsanfrage bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet der Vermieter eine elektronische Buchungsbestätigung innerhalb von 48 Stunden.

1.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhaus-Mietvertrag eintritt. Der Vermieter, kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhaus-Mietvertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis.

2. Bezahlung

2.1. Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 20% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung  / Rechnung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der

Buchungsbestätigung  / Rechnung beim Gastgeber eingehen. Die Restzahlung erfolgt bis 6 Wochen vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt. 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.

2.2. Mietpreise sind in der Regel als Tagespreise und in Euro angegeben.

2.3. Die Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Druckfehlern. Es gelten die Preise die im Internet unter http://www.i-love-sweden.de veröffentlicht sind.

3. Das gemietet Ferienhaus

3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Frau Reneé Ferm. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.

3.2. Das Ferienhaus /die Ferienhäuser darf  / dürfen höchstens mit der in der Buchung  angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.

3.3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich mindestens wochenweise, Verlängerungstage können dazu gebucht werden. Die Anreise kann ab 15:00 Uhr erfolgen, die Abreise muss bis 12:00 Uhr statt finden. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten! Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich.

3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

3.5. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf dem Grundstück sind nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort. Die Gebühr steht im Mietvertrag. Das Mietobjekt mit Garten muss jedoch aufgeräumt und das Geschirr gespült sein.

3.6. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung im Mietvertrag erlaubt. Sollte dennoch ein oder mehrere nicht im Mietvertrag angegebene Haustiere im Ferienhaus durch den Vermieter oder seine Vertretung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch im Bezug auf die angegebene Personenzahl. Es entfallen in diesem Falle jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter.

3.7. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden  zur Leistungsbeschreibung bedürfen  der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Handschriftliche Änderungen des Mieters im Mietvertrag sind nicht bindend es gilt nur der gedruckte / vorgegebene Text.

3.8. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.

3.9. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

3.10. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter, oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.

3.11. Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Außengrills oder des Kamins gehen zu Lasten des Mieters.

4. Änderungen der Leistungen

Die Bilder im Katalog (Homepage) sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben.

5. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.)

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Gastgeber nach § 651 j BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschädigungsanspruch beträgt:

a) bei Rücktritt ab 8 bis 6 Wochen vor

Mietbeginn: 20% des Mietpreises

b) bei Rücktritt ab 6 bis 4 Wochen vor

Mietbeginn: 50% des Mietpreises

c) bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor

Mietbeginn: 80% des Mietpreises

d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn

bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.

Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

6.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr u.- Mietkosten zu Lasten des Mieters.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

7.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung, Unbewohnbar durch größere Schäden etc. wird der versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

7.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und gegebenenfalls Kündigungsoption zusenden, nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.

7.3. Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.

8. Schlussbedingungen

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

8.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.11. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner.

8.3. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser vom Vermieter und Mieter unterschrieben ist, oder wenn das Online –Formular ausgefüllt und abgeschickt wurde.

8.4. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.

8.6. Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch ohne Gewähr.

8.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.

Wichtig:

Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als anerkannt!

Sollten Sie Zweifel haben, die hier aufgeführten Bedingungen auch einhalten zu können, so sehen Sie bitte von einer Mietanfrage ab!!